Unser Selbstverständnis

Alle ärztlichen Befunde unterliegen bei uns selbstverständlich der Schweigepflicht. Bescheinigungen stellen wir entsprechend der Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) und dem Bundesdatenschutzgesetz aus. Beratungen, Begehungen und die Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen nehmen wir aktiv vor Ort in Ihrem Unternehmen wahr. Wenn für alle Beteiligten alles passt, setzen wir auf eine langfristige Zusammenarbeit – mit dem über die Jahre gewonnenen Wissen können wir Sie effizient und ohne große Zeitverluste in Ihrem Unternehmen betreuen.